ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1. Gültigkeit des Angebots
Die Gültigkeit des Angebots ist im Angebot angegeben. Das Unternehmen IN-PLAST d.o.o ist für die Genauigkeit der Abmessungen der Baumöbel verantwortlich, wenn der Kunde das Angebot auf der Grundlage der Messung unseres Vermessers erhält. Stellt der Kunde selbst die für die Angebotserstellung erforderlichen Informationen zur Verfügung, ist er allein für Genauigkeit der Angaben verantwortlich. Genaues Positionieren und Öffnen der Baumöbel wird anhand von Feinmessungen ermittelt. Unkenntnis des Angebots ist nicht Gegenstand der Beschwerde. Alle Änderungen des erhaltenen Angebots müssen schriftlich per e-mail erfolgen.

2. Professionelle Beratung und Messung
Die Messungen sind kostenlos und unverbindlich. Der Kunde ist verpflichtet bei der Messung alle Angaben zu vermitteln (Pflasterhöhe, Öffnungsrichtung, Profiltyp, Farbe, Sonnenschutztyp …) oder den Vermesser auf versteckte Hindernisse aufmerksam zu machen, andernfalls ist der Kunde verpflichtet alle zusätzlichen Kosten die anfallen selbst zu begleichen. Für alle Zeichnungen bzw. Öffnungsseiten gilt die Ansicht von innen, außer im bestimmten Fällen von ALU Türen, wo der Kunde im Angebot darauf hingewiesen wird. Änderungen nach der Messung sind nur in schriftlicher Form möglich. Der Kunde muss die Mengen und Abmessungen die im Angebot angeben sind überprüfen, sowie auch die Öffnung der Elemente. Die Messungen die im Angebot nach der Messung angegeben sind gelten als endgültig, im Falle, dass die nicht schriftlich geändert werden. Wir behalten uns das Recht vor den Gesamtpreis zu ändern, wenn im Angebot rechnerische oder quantitative Fehler enthalten sind.

3. Zahlungsbestätigung und Zahlungsbedingungen
Der Kunde bestätigt den  Zahlungsauftrag mit der Zahlung des Vorschusses auf Girokonto des Unternehmens, wo er bei Referenz die Abgebotsnummer eingibt. Mit der Einzahlung bestätigt der Kunde, dass er mit dem Inhalt des Angebots und allgemeinen Bedingungen vertraut ist und  diesen zustimmt. Allgemeine Bedingungen sind auf der Internetseite des Unternehmens IN-PLAST d.o.o. zugänglich.

Zahlungsbedingungen

  • 60% Vorschuss auf Angebotswert als zinsfreie Anzahlung und 40% des Angebotswerts – Zahlungsfrist 3 Tage vor der Montage (im Falle der Nichtzahlung wird die Montage verschoben)
  • 100% des Angebotswerts als zinsfreie Anzahlung
  • nach Vereinbarung die im Angebot aufgeführt ist

Das Unternehmen IN-PLAST d.o.o. behaltet sich das Recht vor die Preise zu ändern, wenn sich die Menge, Bezeichnungen oder Positionen die ein integraler Bestandteil des Angebots sind, ändern. Es behält sich auch das Recht vor, Änderungen in der Herstellung von Fenstern / Türen / Jalousien aufgrund von konstruktiven technischen Details oder technischen Vorschriften vorzunehmen. Der Gesamtpreis ist im Angebot angegeben, für alle unvorhergesehenen Zusatzarbeiten  oder zusätzliche Bestellung wird eine getrennte Rechnung ausgestellt.

Bis zu Schlusszahlung ist die Ware auch nach der Montage, Eigentum des Verkäufers. Im Falle der Elementmontage, für die der Kaufpreis noch nicht beglichen wurde, behält sich das Unternehmen das Eigentumsrecht vor im Wertanteil der eingebauten nichtbezahlten Elementen. Wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, können wir Verzugszinsen in Übereinstimmung mit dem Gesetz verlangen und die Entfernung oder Demontage von möglicherweise unbezahlten Gegenständen verlangen.

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 22%, für Wohnungsbau 9,5% (Wohnungsbau ist der Verkauf und Montage von Baumöbel in das Wohngebäude des Käufers – kein Steuerzahler, aber der Käufer ist verpflichtet, diese Information dem Verkäufer mitzuteilen).

Erklärung gültig für 9,5 MwSt.: Ich erkläre, dass ich der Eigentümer des Wohngebäudes bin und dass oben in Angebot bestelle Baumöbel in das Wohngebäude an der Montageadresse eingebaut werden. Das Gebäude ist für einen dauerhaften Aufenthalt vorgesehen. Die MwSt. beträgt 9,5 %, weil die Montage von IN-PLAST d.o.o. und seinen autorisierten Subunternehmer durchgeführt wird. (Gesetz und Regelwerk der MwSt. – Amt. Bl. 89/98 – 25 Artikel, 10. Punkt, 45/99 – 18. Artikel, 59/99 – 1. Artikel).

4. Lieferzeit
Die Lieferzeit ist im Angebot definiert und beginnt 3 Werktage nach erhalten des Vorschusses auf Girokonto des Unternehmens IN-PLAST d.o.o. und wenn alle Angaben erforderlich zur Herstellung der Baumöbel bekannt sind. Im Falle dass irgendwelche Änderungen nachträglich mitgeteilt werden, beginnt die Lieferfrist ab diesem Datum. Alle Änderungen sind möglich schriftlich höchstens 1 Tag nach Zahlung des Angebotswerts. Spätere Änderungen werden nicht anerkannt, oder hat das Unternehmen IN-PLAST d.o.o. das Recht diese zusätzlich zu berechnen. Für Lieferverzögerungen werden keine gesetzlichen Verzugszinsen ausgezahlt.

Wenn der Kunde die bestellte Ware in eigener Regie innerhalb einen Monats (nachdem er informiert wurde, dass die Ware im Lager ist) nicht übernimmt bzw. den Einbau nicht ermöglicht, kann der Verkäufer dafür Lagerkosten berechnen, zugleich übernimmt der Kunde auch die Verantwortung  für Entfernung  der Schutzfolie an der Elementprofilen, die in vier Wochen entfernt werden muss.

Lieferzeit kann sich im Falle höherer Gewalt nach OZ oder wegen des Grunds durch den Kunden verlängern.

Warenübernahme und Transport ist durch den Kunden von Montag bis Freitag 8.00-14.00 möglich, vorbei der Kunde den Datum der Warenübernahme zumindest einen Tag voraus melden muss. Die Ware die der Kunde physisch übernommen hat wird nicht umgetauscht oder zurückgenommen. Ebenso kann der Kunde für Baumöbel, die er in selbst Regie eingebaut hat, keine Fehler am Produkt reklamieren, die in Folge einer unprofessionellen Montage oder durch Transportschäden erstanden sind. Wenn der Kunde die Baumöbel selbst übernimmt, ist er verpflichtet diese vor dem Transport zu überprüfen und den Verkäufer auf eventuelle Mängel hinzuweisen – spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

5. Einbau von Baumöbeln (Demontage und Montage)
Damit die Montage problemlos verläuft, ist der Kunde bei der Bestellung verpflichtet:

  • zu definieren, in welcher Tiefe von der Außenkante der Wand die Fenster montiert werden,
  • den Zugang zur Baustelle, Grundschutz und Elektrik zu gewären
  • zusichern das Fahrzeuge oder andere Objekte entfernt werden, die in möglichen Fall von Montageelemente sonst beschädigt wurden,
  • zu bestimmen, wo die Links und Rechts Fenster eingebaut werden,
  • den Höhenpunkt (Meter-Ris) zu bestimmen,
  • bei der Übernahme von Baumöbeln und unterschreiben des Übergabeprotokoll präsent zu sein.
  • ein geeignetes Lager für nicht eingebaute Elemente und Sonnenschutz bereitzustellen, die bis weiteren Montage ein Eigentum von IN-PLAST d.o.o. sind. Im Falle eines Diebstahls oder Schadens haftet der Kunde für diese Elemente

Der Kunde ist verpflichtet für den Schutz und Versicherung des Gebäudes zu versichern. Im Falle dass der Kunde der Wunsch äußert, dass die Montagen in zwei Teilen verlaufen, werden zusätzliche Transportkosten berechnet. Die Rechnung wird getrennt und zwar nach der Montage des ersten Teils und dann auch nach der Montage des anderen Teils der Elemente erstellt. Das Risiko für Beschädigung oder Diebstahl der Elemente, die beim Kunden gelagert sind, trägt der Käufer selbst.

Bei der Demontage werden die bestehenden Baumöbeln demontiert. Wenn alte Fenster ausgetauscht werden, werden die alten Fensterrahmen ausgeschnitten. Bei der Demontage von alten Fenstern sind wir für die Schäden an der Wand und den Fliesen an der Innenseite der Wand nicht verantwortlich. Das gleiche gilt auch für Objekte mit einer neuen Fassade, für die wir für eventuellen Schaden, die bei der Demontage von Altelementen passieren können, nicht garantieren können. Bei der Montage von Fenster ohne Abschlussarbeiten muss der Kunde, wenn der Polyurethanschaum (Montageschaum) getrocknet ist, die Holzkeilen entfernen und den überflüssigen Schaum abschneiden.

Die Verarbeitung von Innenwand rund um Fenster und Abschlussleisten sind nicht in Basisangebot eingerechnet. Auf Anfrage wird die Innenwand rund um Fenster auch mit Gips Belägen verarbeitet bzw. werden die Öffnungen über den Rollladen mit Wolle oder Styropor ausgefüllt, was bedeutet dass hier nur der Rauputz einbegriffen ist. Wir bieten keinen End Putz und Malerei an.

Alle unvorhergesehene Zusatzarbeiten, zu denen es kommt, weil die zur Zeit der Messungen nicht vorgesehen wurden oder verdeckt wurden (zum Beispiel: die Schaden bei Demontierung von alten Fenstern, ungleiche oder schräge Öffnungen, unsichtbare Installationen, unebene Pflasterfalle, unfertige Fassade unter der Rollladen, …), werden nachträglich berechnet, oder beendet der Kunde diese in selbst Regie. Bei der Demontage von alten Fenstern sind wird für Schäden an den Wanden nicht verantwortlich.

Im Falle eines Neubaus ist der Käufer verpflichtet, vor der Durchführung der Messungen Wasserlauf bereitzustellen, andernfalls sind wir für die Höhe der Tür nicht verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet den Verkäufer oder den Montagefacharbeiter über eventuelle Hindernisse zu informieren (versteckte Installation, Wasserleitung, Elektroinstallation, …), andernfalls trägt er folglich die entstandenen Schäden an der Installationen und übernimmt auch die Kosten der Montageverzögerung.

6. Überprüfung und Warenübernahme
Der Kunde muss beim Anfang und Ende der Montagearbeiten am Objekt anwesend sein und zusammen mit dem Montageleiter alle eingebaute Elemente überprüfen und eventuelle Bemerkungen in der Niederschrift angeben, weil spätere Bemerkungen nicht beachtet werden. Im Falle, dass der Kunde oder sein Stellvertreter bei der Endmontage nicht am Objekt anwesend sind, wird angenommen, dass die Ware ohne Fehler oder Bemerkungen übernommen wurde bzw. es werden die Rechte aus 461. Artikel des obligatorischen Gesetzbuch beachtet.

Gegenstand der Reklamation sind keine kleinen Oberflächenunregelmäßigkeiten auf den Produkten oder Glas, wenn sie nicht auf Funktionalität des Produkts Einfluss haben und sie aus der Entfernung größer als 3m nicht sichtbar sind. Aller weiteren Oberflächenunregelmäßigkeiten müssen schriftlich bei der  Wareübernahme im Unternehmen oder nach der Montage (Niederschrift über Montageende) eingereicht werden und zwar mindestens 3 Tage nach der Übernahme oder Montage. Für alles andere gelten Richtlinien zur Beurteilung der optischen Qualität von Glas. Für jede weitere Bemerkung ist es notwendig ein Bild des Fehlers oder der Unregelmäßigkeit vor der Besichtigung des autorisierten Facharbeiters einzureichen. Wenn es aus Grund der Abwesenheit oder ähnlichen Gründen zu Nachlieferung kommt, wird diese nach Vereinbarung mit dem Unternehmen IN-PLAST d.o.o. zusätzlich berechnet.

7. Garantie und Haftung für die Beseitigung von Fehlern
Falls der Kunde innerhalb von drei Werktagen keine Frakturen, Schäden und ähnliches, die die Montage bzw. die Qualität der gelieferten Produkte beeinflussen könnten, meldet, dann gilt das Produkt als übernommen und der Kunde trägt alle weitere Schäden selbst. Ebenso gilt auch, dass bei der Übergabe der Produkte die Produkthandhabung auf den Kunden übertragen wird.

Der Kunde ist verpflichtet die Produkte gemäß den Anweisungen des Herstellers bzw. des Verkäufers zu warten und zu benutzen, andernfalls können keine Anforderungen beansprucht werden.

GARANATIE:

  • 5 JAHRE AUF PVC UND ALU ELEMENTE
  • 2 JAHRE AUF GLAS
  • 2 JAHRE AUF FÜLLSTOFF (TÜR, PANEELE)
  • 2 JAHRE AUF GARAGETÜR
  • 1 JAHR AUF SONNENSCHUTZ (ROLLLADEN, JALUSIENEN)
  • 6 MONATE AUF ELEMENTEINBAU

Für eventuelle Rollladenschäden beim Umbau von alten Rollladen trägen wir keine Verantwortung.

Auf das Klappern der Sprossen, bei Thermoglasbruch und Korrosion an Reflexglas gibt es KEINE Garantie. Der Kunde ist verpflichten die Dicke, Farbe und die Skizze der gekreuzten Sprossen zu überprüfen, nach dem Angebot und bestätigt dass mit der Zahlung, denn bei der Warenübernahme und Elementeinbau eventuell übersehene Unregelmäßigkeiten sind kein Gegenstand der Reklamation.

Andere Garantiebedingungen sind im Garantieschein aufgezeichnet, dem der Kunde nach der Erledigung der Dienstleistung zusammen mit der Rechnung bekommt. Im Fall von Streitigkeiten wegen der Materialqualität werden die Richtlinien für visuelle Beurteilung von PVC Profilen und Richtlinien zur Beurteilung der optischen Qualität von Glas berücksichtigt.

Die Beseitigung von Beschwerden kann am Gebäude erfolgen oder  nach Bedarf  in der Produktionsanlage. Im Fall, das ein neues Element bestellt wird, wird der Kunde darüber informiert, dass die gleichen Lieferzeiten gelten, wie für jeden Artikel im Angebot.

Im Fall der Reklamation oder Schaden am Produkt, der von andren Herstellern geliefert wurde, ist der für die Reparatur und Beseitigung der Fehler in angeführter Garantiezeit verantwortlich.

Die Einstellung von Elementen ist in der Garantie nicht inbegriffen. Ebenfalls wird die Fehlerbeseitigung wegen der unsachgemäßen Verwendung der PVC Baumöbel in der Garantie nicht inbegriffen (öffnen und schließen von größeren Elementen nur mit einer Hand …).

Der Kunde kann die Garantie schriftlich mit genau angegebenen Fehlern und beiliegender Rechnung und Bildern einreichen. Wenn die Reklamation begründet ist, ist der Verkäufer verpflichtet die Fehler sobald wie möglich zu beseitigen bzw. nach der gesetzlicher Frist von 45 Tagen nach dem einreichen der schriftlichen Anforderung. Im Falle eines ungerechtfertigten Besuchs des Facharbeiters werden die Arbeitsstunden und die Kosten der Anreise berechnet.

Bei den PVC Baumöbeln wie auch den Fensterläden, Jalousien  …. werden die Reklamationen, die durch Wind, Hagel oder andere Wetter Einflüsse (Absenkung von Elementen, Schäden …) entstehen, nicht anerkannt. Wegen der spezifischen Beschläge bei Fensterläden – können diese nicht so präzise wie Fenster eingestellt werden. Auf Absenkung von Fensterladen gibt es keine Garantie, da es sich um ein normales Phänomen trotz der Verwendung von Armaturen handelt.

8. Streitbeilegung
Für die Beilegung von Streitigkeiten ist das Amtsgericht in Celje zuständig, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Allgemeine Geschäftsbedingungen treten am 1.1.2016 in Kraft.

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